FOTOGALERIE | SCHWEDEN / SMÅLAND | NEUES | PRIVAT

Links | Tipps | Jedermannsrecht | „Werbung“ | Astrid Lindgren



Das schwedische Jedermannsrecht für Paddler
übernommen vom Staatlichen Schwedischen Amt für Umweltschutz © 1996


Der Gemeingebrauch: Paddeln
 
 

Rechte & Pflichten beim Paddeln:
Lautlos über spiegelblanke Seen gleiten. An wildromantischen Ufern rasten. Wildtiere beobachten ... Mit dem Kanu erlebt man die Natur hautnah. Hinter jeder Landzunge, hinter jeder Flußbiegung warten neue Naturerlebnisse. So entdecken denn auch immer mehr Zeitgenossen die Faszination des Kanuwanderns in Schweden. Aber die Natur gehört nicht nur den Kanufreunden. Je mehr wir werden, um so mehr Rücksichtnahme eines jeden einzelnen ist erforderlich. Wir sind Gäste in der Natur und tragen große Verantwortung gegenüber unserer Umwelt. Dies ist auch der Grundgedanke des Allemansrätten, des schwedischen Rechtes zum Gemeingebrauch.

Wildtiere beobachten, ohne diese zu stören:
Ein Prachttaucher mit Nachwuchs. Ein Fischadler, der hoch über dem See seine Kreise zieht. Das dort hinten am Ufer muß ein Biber sein. Wildtiere beobachten zu können, stellt ein Naturerlebnis ganz besonderer Art dar. Hier lautet die Devise: Beobachten ja, aber bitte nicht stören. Versuchen Sie nicht, den Tieren so nahe wie möglich zu kommen, um sie z.B. zu fotografieren oder um sie einfach besser sehen zu können. Benutzen Sie statt dessen ein Fernglas bzw. ein Teleobjektiv. Da man sich mit dem Kanu beinahe geräuschlos bewegen kann, passiert es leicht, daß man brütenden Vögeln auf Inseln oder im Uferbereich zu nahe kommt. Insbesondere in Frühjahr und Sommer, wenn die Vögel brüten und ihren Nachwuchs aufziehen, müssen Sie besonders umsichtig sein. Werden die Vogeleltern vom Nest verjagt oder wird die Vogelbrut getrennt, minimieren sich die Überlebenschancen der Jungvögel.


Hier einige Tips, die Störungen vermeiden helfen:
Paddeln Sie mit offenen Augen durch die Natur! Wenn Vögel oder andere Tiere nervös auftreten, sind Sie ihnen zu nahe gekommen. Ziehen Sie sich schnell zurück. Der Prachttaucher, der oft auf Inseln brütet, reagiert auf Störungen besonders empfindlich. Wenn er in Ufernähe umherschwimmt, liegt sein Nest vermutlich ganz in der Nähe.

zurück zum Anfang

Gehen Sie nicht an Land, um eine Pause zu machen oder um Ihr Zelt aufzuschlagen, wenn sich in der Nähe Nistplätze von Vögeln befinden. Der Fischadler ist ein weiterer Vogel, der auf Störungen sehr empfindlich reagiert. Sein Nest befindet sich oft gut sichtbar in der Spitze einer Kiefer in Ufernähe oder auf einer kleinen Insel. Wenn der Fischadler hoch oben über seinem Nest in der Luft "steht", sind Sie ihm zu nahe gekommen! Hetzen Sie keine Vogelfamilie vor Ihrem Kanu her! Insbesondere in schmalen Flüssen ohne schützende Ufervegetation ist die Gefahr groß, daß die Jungen voneinander getrennt werden. Sollten Sie in eine solche Situationen geraten, legen Sie eine Paddelpause ein, bis die Vögel ein Versteck gefunden haben. Wenn Sie mit mehreren Kanus unterwegs sind, ist es am besten, wenn die Gruppe sich sammelt und dann in einem Zuge die Vogelfamilie so rasch wie möglich passiert. So stören Sie am wenigsten.

Bestimmte Gebiete mit besonders empfindlicher Vogelfauna werden als Vogelschutzgebiete geschützt. Dort ist das Anlandgehen oder ein Aufenthalt in der näheren Umgebung verboten. Auch in anderen Gebieten z.B. in Uferschutzgebieten oder in Naturreservaten kann das schwedische Allemansrätten durch besondere Regeln eingeschränkt werden. In solchen Gebieten kann z.B. das Entfachen von Lagerfeuern oder das Zelten außerhalb der angelegten Lagerplätze verboten sein. Über die geltenden Vorschriften geben i.d.R. entsprechende Informationstafeln Aufschluß. Die Gebiete können auch durch weiße Ringmarkierungen an Bäumen in Kombination mit einem stilisierten Stern markiert sein.

Am Lagerplatz keine Spuren hinterlassen!
Übernachten Sie in erster Linie auf offiziell angelegten Lagerplätzen. Dort sind Feuerstelle, Abfallbehälter und Trockentoilette vorhanden. Ist dies nicht möglich, wählen Sie Ihren Lagerplatz stets so, daß er außerhalb der Sichtweite von Wohn- und Ferienhäusern liegt, damit Anwohner nicht gestört werden. Ohne Erlaubnis des Grundeigentümers dürfen Sie nicht länger als eine Nacht an ein und derselben Stelle verbringen. Sind Sie in einer größeren Gruppe unterwegs, ist die Erlaubnis des Grundeigentümers in jedem Fall erforderlich, auch wenn Sie nur eine Nacht bleiben möchten. Beim Verlassen des Lagerplatzes dürfen keinerlei Spuren zurückbleiben. Lassen Sie niemals Abfall zurück, auch nicht den allerkleinsten Schnipsel. Bedenken Sie bitte, daß nach Ihnen noch andere Kanuwanderer kommen werden und auch kleine Müllreste sich im Laufe der Zeit summieren. Legen Sie Ihre Abfalltüten nicht neben überfüllte Müllbehälter. Tiere reißen die Tüten auf und verteilen den Abfall in der Umgebung. Ist der Müllbehälter voll, nehmen Sie Ihren Müll bitte mit, bis Sie ihn ordnungsgemäß entsorgen können.

Benutzen Sie die Toiletten auf den angelegten Lagerplätzen. Ist dies nicht möglich, graben Sie für Ihre Exkremente eine kleine Grube, die anschließend wieder mit Erde abgedeckt wird. Ein kleiner Spaten gehört deshalb stets zur Kanuausrüstung.

zurück zum Anfang

Lagerfeuer?
Im Sommer wird in Schweden oft ein allgemeines Verbot erlassen, das offene Feuer wie z.B. Lagerfeuer gänzlich verbietet. Aufgrund der Trockenheit ist dann die Waldbrandgefahr sehr groß, und selbst das Feuermachen in den Feuerstellen der offiziellen Lagerplätze ist nicht erlaubt. Erkundigen Sie sich deshalb in Touristenbüros oder bei Kanuvermietern, ob ein solches Verbot erlassen wurde. Berücksichtigen Sie, daß auch zu anderen Zeiten Brandgefahr herrschen kann. Wenn Sie dennoch unbedingt ein Feuer entzünden müssen, wählen Sie hierfür einen geeigneten Platz: einen steinigen oder kiesigen Untergrund ohne angrenzenden Bewuchs, am besten in Wassernähe. Berücksichtigen Sie die Windrichtung, damit kein Funkenflug in Richtung Wald möglich wird. Entzünden Sie niemals ein Feuer auf Felsen oder Klippen, denn diese bersten aufrund der Hitzeeinwirkung, und es entstehen unwiderrufliche Schäden in der Natur. Kunststoffverpackungen sowie andere nicht brennbare Materialien gehören nicht ins Feuer, denn es bleibt Restmüll zurück. Auf dem Boden liegende Zweige, Äste und Zapfen dürfen Sie als Brennmaterial verwenden. Verboten ist es jedoch, Birken zu entrinden oder Bäume zu fällen. Löschen Sie die Glut anschließend sorgfältig mit Wasser!

Rücksichtnahme auch zu Lande
Stehen Portagen an, dürfen Wohn- und Ferienhausgrundstücke sowie Äcker nicht überquert werden. Gatter sind nach dem Passieren wieder zu schließen. Respektieren Sie das Schild "Enskild Väg", das auf Privatwegen den Autoverkehr verbietet.

© 1996 Schwedisches Staatliches Amt für Umweltschutz.

zurück zum Anfang
zurück zum allgemeinen Jedermannsrecht
weiter zu den Bestimmungen für Feuerstellen
 




  HOMEPAGE | SITEMAP | KONTAKT  

Copyright © 1999 - 2011   Helmut Reimer  -  All rights reserved.